REITANLAGENORDNUNG

Aufgrund der vielen Anlagennutzer möchten wir auch hier nochmal auf unsere aktuelle Reitplatzordnung und deren Strafenkatalog hinweisen. Anlagennutzer müssen Vereinsmitglied sein und sich einmal pro Jahr mit einem Formular registrieren. Bei jeder Nutzung der Reitanlage muss sich der Anlagennutzer in die Monatsliste am Tor der großen Reithalle eintragen.

Geldstrafen für:
die Reitanlage nicht abäppeln,
die Hufe nach Nutzung der Reitplätze nicht auskratzen
oder den ausgekratzten Sand nicht wieder auf den Reitplatz zurückkehren,
wird jeder Verstoß mit 5,00 Euro Strafe an den Reiterverein Herborn verrechnet.
Das Geld fließt anschließend wieder in die Sanierung der Reitanlage.

Reitplatzordnung